Steuerberater Kosten
Was Kostet Ein Steuerberater
Bachelor-Erstausbildung: Pro und Kontra
Der Bachelor-Studiengang als Erstausbildung vereint Vorteile und Nachteile. Einerseits gehört dem Bachelor-Studiengang die Zukunft, denn er ist zeitsparender und gewährt nach erfolgreichem Abschluss bereits einen offiziellen Universitätsabschluss. Allerdings gilt erst der anschließende Master-Studiengang als wirklicher Abschluss, der mit einem Diplom vergleichbar ist. Zudem bietet der Bachelor-Abschluss nicht die steuerliche Absetzbarkeit wie der Master.
Bachelor als Erstausbildung: Geregelter Studienablauf
Der Bachelor-Studiengang bietet einen geregelten Studienablauf, der an das Schulsystem erinnert. Die Struktur des Studiums ist strikt vorgegeben und lässt Studierenden keinen Spielraum in der Wahl der Fächer. Als international anerkannter Studiengang bietet der Bachelor internationale Mobilität und ermöglicht Auslandssemester. Der geregelte Studienablauf und die begrenzte
Ausbildungszeit von drei Jahren fordern kontinuierliche und konzentrierte Arbeit, die mit einem Abschluss belohnt wird, der bereits in jungen Jahren qualifizierte Berufschancen bietet. Die stärkereVerschultheit, die geringe Wahlfreiheit und die klaren Strukturen sorgen dafür, dass das Studium einen klar vorgegebenen Zeitrahmen hat und den früheren Einstieg in das Berufsleben ermöglicht. Nachteilig ist die konzentrierte Vermittlung von Wissen, die kaum Zeit für intensive Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Themen bietet.
Bachelor: Steuerliche Absetzbarkeit
Der Bachelorstudiengang bietet im steuerlichen Bereich wenig Möglichkeiten. Der Bachelorstudiengang wird als Grundstudium eingeordnet und die daraus resultierenden Kosten werden seitens des Finanzamts nicht als vorweggenommene Werbungskosten anerkannt. Zu diesen Kosten Steuerberater zählen Aufwendungen für auswärtige Unterkunft, Studiengebühren, Fahrtkosten oder Fachliteratur. Diese Kosten sind als Sonderausgaben geltend zu machen und sind bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 6.000 Euro gedeckelt. Zudem ist es nicht möglich, steuerlich nicht genutzte Sonderausgaben in spätere Jahre vorzutragen. Der beschränkte Sonderausgabenabzug besteht bei einem Masterstudiengang nicht.
Nach dem Bachelor der Master
Der Masterstudiengang kann erst nach dem erfolgreichen Absolvieren des Bachelor begonnen werden. Im Masterstudiengang bestehen mehr Flexibilität und Möglichkeiten, sich in dem Bereich zu qualifizieren, der seitens der Studierenden bevorzugt wird. Der Master kann direkt nach dem Bachelor begonnen werden, aber auch berufsbegleitend und zeitlich versetzt erfolgen. Zudem bietet der Master auch weitreichendere Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit.
Master: Kosten für Zweitstudium in die Zukunft transportierbar
Folgt nach dem Bachelorabschluss ein Masterstudiengang, so wird dieser seitens des Fiskus als Zweitstudium klassifiziert. Aus diesem Grund lassen sich die Kosten des Masterstudiengangs auch als "Werbungskosten" steuerlich absetzen. Auch für den Fall, dass Studierende selbst über keine Einkünfte verfügen, kann eine Einkommenssteuererklärung eingereicht werden. Die Kosten, die
durch den Masterstudiengang entstehen, können als vorweggenommene Werbungkosten eingesetzt werden. Die daraus ergebenden Verluste sind also in die Zukunft transportierbar und können in Zukunft mit den erzielten Einkünften aufgerechnet werden. Eltern, die das Studium der Kinder finanzieren, können bei der Einkommenssteuererklärung neben dem Kinderfreibetrag auch den
besonderen Ausbildungsfreibetrag (1320 Euro pro Kind und Elternteil) geltend machen. Auch die Kosten für eine gegebenenfalls auswärtige Unterkunft der Kinder während des Studiums sind mit 920 Euro pro Kind und Elternpaar bei der Einkommenssteuererklärung geltend zu machen.
Bachelor als Erstausbildung: Geregelter Studienablauf
Der Bachelor-Studiengang bietet einen geregelten Studienablauf, der an das Schulsystem erinnert. Die Struktur des Studiums ist strikt vorgegeben und lässt Studierenden keinen Spielraum in der Wahl der Fächer. Als international anerkannter Studiengang bietet der Bachelor internationale Mobilität und ermöglicht Auslandssemester. Der geregelte Studienablauf und die begrenzte
Ausbildungszeit von drei Jahren fordern kontinuierliche und konzentrierte Arbeit, die mit einem Abschluss belohnt wird, der bereits in jungen Jahren qualifizierte Berufschancen bietet. Die stärkereVerschultheit, die geringe Wahlfreiheit und die klaren Strukturen sorgen dafür, dass das Studium einen klar vorgegebenen Zeitrahmen hat und den früheren Einstieg in das Berufsleben ermöglicht. Nachteilig ist die konzentrierte Vermittlung von Wissen, die kaum Zeit für intensive Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Themen bietet.
Bachelor: Steuerliche Absetzbarkeit
Der Bachelorstudiengang bietet im steuerlichen Bereich wenig Möglichkeiten. Der Bachelorstudiengang wird als Grundstudium eingeordnet und die daraus resultierenden Kosten werden seitens des Finanzamts nicht als vorweggenommene Werbungskosten anerkannt. Zu diesen Kosten Steuerberater zählen Aufwendungen für auswärtige Unterkunft, Studiengebühren, Fahrtkosten oder Fachliteratur. Diese Kosten sind als Sonderausgaben geltend zu machen und sind bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 6.000 Euro gedeckelt. Zudem ist es nicht möglich, steuerlich nicht genutzte Sonderausgaben in spätere Jahre vorzutragen. Der beschränkte Sonderausgabenabzug besteht bei einem Masterstudiengang nicht.
Nach dem Bachelor der Master
Der Masterstudiengang kann erst nach dem erfolgreichen Absolvieren des Bachelor begonnen werden. Im Masterstudiengang bestehen mehr Flexibilität und Möglichkeiten, sich in dem Bereich zu qualifizieren, der seitens der Studierenden bevorzugt wird. Der Master kann direkt nach dem Bachelor begonnen werden, aber auch berufsbegleitend und zeitlich versetzt erfolgen. Zudem bietet der Master auch weitreichendere Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit.
Master: Kosten für Zweitstudium in die Zukunft transportierbar
Folgt nach dem Bachelorabschluss ein Masterstudiengang, so wird dieser seitens des Fiskus als Zweitstudium klassifiziert. Aus diesem Grund lassen sich die Kosten des Masterstudiengangs auch als "Werbungskosten" steuerlich absetzen. Auch für den Fall, dass Studierende selbst über keine Einkünfte verfügen, kann eine Einkommenssteuererklärung eingereicht werden. Die Kosten, die
durch den Masterstudiengang entstehen, können als vorweggenommene Werbungkosten eingesetzt werden. Die daraus ergebenden Verluste sind also in die Zukunft transportierbar und können in Zukunft mit den erzielten Einkünften aufgerechnet werden. Eltern, die das Studium der Kinder finanzieren, können bei der Einkommenssteuererklärung neben dem Kinderfreibetrag auch den
besonderen Ausbildungsfreibetrag (1320 Euro pro Kind und Elternteil) geltend machen. Auch die Kosten für eine gegebenenfalls auswärtige Unterkunft der Kinder während des Studiums sind mit 920 Euro pro Kind und Elternpaar bei der Einkommenssteuererklärung geltend zu machen.